Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 und den Änderungen aktuell zum 01.07.2010, der die Finanzierung der Krankenkassen völlig neu gestaltet, wird auch gleichzeitig die Vergütungssystematik für die Vertragsärzte umfassend reformiert.
Dies gilt sowohl für die Zahlungsströme zwischen der KV und den Krankenkasse als auch für die Verteilung der Gesamtvergütung an die niedergelassenen Vertragsärzte. Die im 4. Quartal 2008 eingeführte Honorarverteilung führt selbst nach Einschätzung des Erweiterten Bewertungsausschusses selbst zu „nachweislich überproportionalen Honorarverlusten und zu Problemen der Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit vertragsärztlichen Leistungen“!
Allerdings lösen die Regelungen „... keine Nachschusspflicht der Krankenkassen aus und sind nicht schiedsfähig“. Insgesamt muss festgestellt werden,
dass die ganze Honorarreform ein gefährliches Flickwerk ist und zu katastrophalen wirtschaftlichen Folgen in der Arztpraxis führen kann.
Ein umgehendes Controlling der GKV-Einnahmen ist unbedingt erforderlich. Sogar zu Rückzahlungen von Abschlagszahlungen kann es kommen! Auf keinem Fall kann der ärztliche Unternehmer unter diesen chaotischen Rahmenbedingungen ruhig und ergeben auf seinen
Honorarbescheid warten und hoffen, dass es schon nicht so schlimm kommen werde. Wenn es nämlich doch „so schlimm kommt“, ist dann auch das 2. und 3 Quartal nicht mehr zu retten. Außerdem werden nebenbei noch die KV-Bescheide bestandskräftig und unangreifbar, selbst, wenn sie falsch wären. Nach einer umfassenden Darstellung der Honorarreform, der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses und den weiteren geplanten Abläufen der Reform, wird Herr Fachanwalt
für Medizinrecht Jörg Brochnow deshalb eine Abrechnungsanalyse vorstellen, mit der jede Arztpraxis, unabhängig auf welchem Fachgebiet und in welchem KV-Bezirk, mit ihren Echtzahlen unmittelbar ihren zu
erwartenden GKV-Umsatz ermitteln kann. Sogar eine verlässliche Hochrechnung der verbleibenden Quartale ist auf der Grundlage der Abrechnungsergebnisse der sogenannten „Aufsatzquartale“-2008 möglich.
Derartige Berechnungen sind außerdem zwingend erforderlich, wenn die Praxis erfolgreich gegen
RLV -Zuweisungen in Widerspruch gehen- oder Härtefallanträge nach Maßgabe der Konvergenzphase
stellen will. Und das Beste daran ist, dass die Abrechnungsanalyse letztendlich ohne jeden Verwaltungsaufwand für die Praxis und ohne teure Neuanschaffung von Software durchgeführt werden kann. Sie erhalten lückenlose und zeitnahe Kalkulations- und Rechtssicherheit in der Honorarverteilung!
Jörg Brochnow, Dipl. Ing. und Rechtsanwalt ist
Fachanwalt für Medizinrecht mit der Spezialisierung
auf Arztrecht, Sozialrecht, Regressrecht, Gesellschaftsrecht und Zulassungsrecht.
Innerhalb der Kanzlei Eisenbeis
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Dresden
hat er sich auf die Betreuung von Arzt- und Zahnarztpraxen spezialisiert.
Kosten: EUR 89,- (zzgl. MwSt.) inkl. Dokumentation und Pausenverpflegung
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