×

Erreichbarkeit

ic med Zentrale
(0345) 2984190
Telematik-Hotline
(0800) 5515512
Z1 & CHREMASOFT-Hotline
(0800) 4500550
Logo der IC-Med GmbH
Logo der IC-Med GmbH

Strahlenschutzverordnung § 114

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite

Sicher haben Sie es bereits gehört: 

seit dem 01.01.2023 müssen NEU in Verkehr gebrachte (zahnärztliche) Röntgeneinrichtungen gemäß § 114 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Expositionsparameter elektronisch aufzeichnen und elektronisch nutzbar machen. Nach § 195 Abs. 2 S. 1 StrlSchV ist diese Anforderung von Geräten zu
erfüllen, die ab dem 1. Januar 2023 erstmals in Betrieb genommen werden.

Ihr Röntgensystem muss eventuell aktualisiert werden.

Die gute Nachricht: mit DEXIS sind Sie auf der sicheren Seite. Wir haben selbstverständlich eine Lösung!

Welche Kriterien müssen Sie als Betreiber einer Röntgeneinrichtung beachten?
Trifft die Gesetzesänderung überhaupt auf Sie zu?
Welche Maßnahmen sind notwendig?

Nehmen Sie sich 15 Minuten Zeit und buchen Sie sich einen passenden Beratungstermin mit unseren Experten. 

Wir helfen Ihnen wie immer gern
weiter!

 

 

Wunschtermin jetzt sichern :
Uhrzeit:
Loading