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Seit dem 01.07.2023 gibt es eine Neuregelung der TI-Finanzierung, welche von der Praxisausstattung, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und dem Zeitpunkt des Konnektortausches abhängig ist.


Wofür sind die monatlichen Erstattungen nützlich?
Zukünftig müssen Sie keine Neuerungen mehr bestellen oder beantragen, sich um die Rechnungen kümmern und Refinanzierungen beantragen –
Sie bekommen pro Quartal eine monatliche Pauschale ausgezahlt und darin sind die Kosten für alle Aktualisierungen, Updates, die Hardware und alles was sonst noch benötigt wird enthalten. Ihre Praxis ist also immer Innovationssicher und automatisch auf dem neuesten Stand.

1. TI Pauschale

Was muss erfüllt sein?

  • keine Erstausstattung vorhanden oder Installation der Erstausstattung erfolgte bereit vor dem 01.01.2021
  • Konnektortausch noch nicht erfolgt oder Tausch erfolgte bereits vor dem 01.01.2021
  • alle TI-Anwendungen sind bereits installiert

Anzahl Vertragszahnärzte

bis zu 3

mehr als 3 bis zu 6

mehr als 6

Höhe monatliche
TI-Pauschale

237,78 €

282,78 €

282,78 €

2. TI Pauschale

Was muss erfüllt sein?

  • die Erstausstattung erfolgte nach dem 31.12.2020
  • Nach der Erstausstattung erhalten sie 30 Monate eine reduzierte Pauschale – ab dem 31. monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1
  • alle TI-Anwendungen sind bereits installiert

Anzahl Vertragszahnärzte

bis zu 3

mehr als 3 bis zu 6

mehr als 6

Höhe monatliche
TI-Pauschale

131,47 €

143,29 €

151,04 €

3. TI Pauschale

Was muss erfüllt sein?

  • der Konnektortausch erfolgte nach dem 31.12.2020
  • Nach dem Konnektortausch erhalten sie 30 Monate eine reduzierte Pauschale – ab dem 31. monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1
  • alle TI-Anwendungen sind bereits installiert

Anzahl Vertragszahnärzte

bis zu 3

mehr als 3 bis zu 6

mehr als 6

Höhe monatliche
TI-Pauschale

199,45 €

242,78

282,23 €

Wenn eine TI-Anwendung fehlt, wird die monatliche Pauschale um 50% reduziert. Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt.
Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief, ab 01. Januar 2024 E-Rezept.

Haben Sie Rückfragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!

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