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Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das sichere digitale Netzwerk für das deutsche Gesundheitswesen.
Sie verbindet Leistungserbringer wie Ärzt:innen, Apotheken, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen.
Bundesweiter Rollout ab 29. April 2025 für alle gesetzlich Versicherten.
Ab dem 29. April 2025 ist die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Diese wird den Patienten ermöglichen, ihre medizinischen Daten sicher und zentral zu speichern und jederzeit darauf zuzugreifen.
Patient:innen können ihre ePA sowohl über eine speziell dafür entwickelte App (z. B. „MeinEPA“) als auch direkt über die Gesundheitskarte (eGK) einsehen und aktualisieren.
In Praxen wird die ePA über die Praxissoftware angebunden, welche regelmäßig aktualisiert werden muss, um die neue ePA-Schnittstelle zu unterstützen.
Die ePA wurde bereits in einigen Regionen Deutschlands erfolgreich getestet und weiterentwickelt. Ab dem offiziellen Starttermin wird die ePA schrittweise bundesweit ausgerollt, beginnend mit der Anbindung der ersten Versichertengruppen.
🗓 Seit dem 01. Januar 2024 ist das E-Rezept für alle verschreibungspflichtigen Medikamente verpflichtend.
Das E-Rezept ermöglicht eine papierlose Übermittlung von Rezepten an Apotheken und sorgt für eine schnellere und sicherere Abwicklung der Arzneimittelversorgung.
Schnelligkeit: Das E-Rezept spart Zeit, da keine Papierform mehr erforderlich ist. Das Rezept wird direkt elektronisch übermittelt.
Sicherheit: Durch die elektronische Übertragung wird das Risiko von Fälschungen und Fehlern reduziert. Zudem haben Patient:innen jederzeit Zugriff auf ihre verschriebenen Medikamente.
Optimierung der Arbeitsabläufe: Kein manuelles Ausfüllen von Rezepten mehr. Die Praxissoftware führt Sie durch den Prozess, sodass Sie effizient und fehlerfrei arbeiten können.
Ab dem 1. Juli 2025 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Dies ermöglicht eine bessere Integration in die digitale Gesundheitsversorgung und erleichtert den Austausch von Patientendaten.
Damit Ihre Praxis weiterhin sicher und gesetzeskonform mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeitet, müssen bestimmte TI-Zertifikate regelmäßig verlängert oder bei Bedarf neu beantragt werden – z. B. bei Ablauf, Namensänderung oder Systemwechsel.
Zur Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen erhalten Praxen seit dem 1. Juli 2023 eine monatliche Pauschale für die Installation und den Betrieb der TI.
Die Höhe dieser Pauschale wird jährlich angepasst.
Sehen Sie in dem untenstehenden Link alle wichtigen Fakten und Zahlen z. B. zu den Punkten: